Soweit im Folgenden vom „Gästehaus“ gesprochen wird, handelt es sich um die „12-Zimmerfrei.de GmbH“.
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehausbetreibers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehausbetreiber steht es frei, die Wohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Wohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen.
1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Rechnungsbeträge sind immer in Vorkasse direkt nach dem Buchungsprozess per Paypal oder Kreditkarte (Mastercard / Visa) zahlbar. Bezahlung vor Ort per EC oder Bar ist nicht möglich.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein soweit nicht anders angegeben.
4. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Die Preise können aber vom Gätehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.
5. Die Rechnung wird dem Gast online zeitnah zum Buchungsvorgang übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gästehaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gästehauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohnungen hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Gästehaus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei einer Stornierung ab 7 Tage vor dem Anreisetermin 50% bzw. ab dem 3 Tag vor dem Anreisetermin 80% des vertraglich vereinbarten Nettoübernachtungspreises zu zahlen.
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Fehlende Vorauszahlungen berechtigen seitens des Gästehauses nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist zu einem Rücktritt vom Vertrag.
3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
- falls höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Gästehauses den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen.
2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Gästehaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Die Wohnungen sind alle Nichtraucherwohnungen. Rauchen Gäste dennoch in den Wohnungen und das Gästehaus kann wegen starken Rauchgeruches die Wohnung am nächsten Tag nicht vermieten, wird dem Verursacher eine Summe in Höhe von 250,00 € in Rechnung gestellt.
1. Bei der Buchung / Reservierung einer Wohnung über die Homepage www.12-Zimmerfrei.de handelt es sich um einen abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag. Bei Nichtinanspruchnahme der Wohnung entstehen Ausfallkosten, falls die Wohnung nicht weiterverkauft werden kann. Der bezahlte Wohnungspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
2. Die ausgestellten Bilder sind Bilder der entsprechend nummerierten Wohnung. Das Gästehaus versucht nach Kräften, die entsprechende Wohnung für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen wird eine alternativ gleich- / höherwertiger Wohnung zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine bestimmte Wohnung.
3. Zusätzliche Wünsche, die über die Bemerkung eingetragen sind, werden vom Gästehaus nach Verfügbarkeit ermöglicht. Der Kunde hat aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese.
4. Sollte auf Grund einer Doppelbuchung über die Homepage die Wohnungskategorie des Kunden nicht mehr verfügbar sein, ist das Gästehaus bemüht, dem Kunden eine adäquate Wohnung zur Verfügung zu stellen.
1. Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Wohnungspreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Gästehaus Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Gästehauses gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Gästehausgarage oder auf einem Gästehausparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gästehauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge oder dergleichen werden nicht entgegengenommen. Die Entgegennahme von Nachrichten, Post und Warensendungen muss der Gast in Eigenverantwortung organisieren. Es steht dem Gast ein persönlicher Briekasten zur Verfügung. Nachsendungen werden vom Gästehaus nicht übernommen. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Gästehaus sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses (27404 Heeslingen).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der 12-Zimmerfrei.de GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der 12-Zimmerfrei.de GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Gästehaus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.